|
Inh.
Thomas Anleitner, Stetthaimer Platz 6, 94315 Straubing |
PREISLISTE FÜR DAS SCHULJAHR 2009/2010
EINZELUNTERRICHT EINZELUNTERRICHT ZWEIERGRUPPE DREIERGRUPPE VIERERGRUPPE Musikalische Früherziehung
|
|||
|
5 % Ermäßigung bei Zahlung der Jahresgebühr |
|||
|
5 % Ermäßigung bei Belegung eines Zweitfaches |
|||
|
10
% Ermäßigung (Familientarif) ab dem 2. Kind ! |
| Liebe Eltern,
liebe Schüler ! |
| um einen geregelten
Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende
Punkte aufmerksam machen: |
| Unterricht
ist einmal pro Woche, die Unterrichtsgebühren (Jahresbeitrag oder 12
Teilbeträge) sind Beiträge, welche für die Dauer der Ausbildungszeit
unabhängig von Ferien- oder Urlaubszeiten und Feiertag jährlich/monatlich
im voraus zu bezahlen sind. Bei Nichteinlösung des Unterrichtsbeitrages
(z.B. mangels Deckung des Konto) erhebt die Musikschule Papagena den Beitrag
erneut zzgl. der entstandenen Bankgebühren und einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 2,50. |
| Unterrichtsstunden
werden nur nachgeholt, wenn sie von Seiten des Lehrers versäumt werden,
ggfs. wird durch eine Ersatzkraft unterrichtet. Der Vertrag ist auf unbestimmte
Zeit geschlossen. |
| Unterrichtsgebühren
werden jeweils bis zum fünften des lfd. Monats abgebucht. Bei einer
Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule
darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren
Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechende
Kostenerstattung. |
| Die Musikschule Papagena erhebt 4 mal jährlich zum Quartalsbeginn eine Kostenpauschale. Die Pauschale gewährleistet dem Musikschüler
ein ständig einwandfreies Instrument und ein ordnungsgemäßes
Unterrichtsklima (Räumlichkeiten). Ebenso werden von dieser Pauschale
die Aufwendungen für die Praxisausbildung (Jahreskonzert, Kopien etc.)
finanziert. Diese Pauschale wird gesondert per Lastschrift erhoben. |
| Bei der Aufnahme
des Schülers, die in schriftlicher Form erfolgt, fällt eine einmalige
Anmeldegebühr in Höhe von € 10,- an, diese wird
von ersten Unterrichtsbeitrag getrennt erhoben. |
| Die Teilnahme
an Ensembles und Combos ist gebührenfrei! |
| Bei längerer
nachweisbarer Erkrankung entfällt das Honorar nach Ablauf von 2 Wochen
für den Rest der Erkrankungszeit. |
| Kündigungstermine
sind: 31.03., 30.09. und 31.12., eine Kündigung hat schriftlich mit
einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu erfolgen. |
| Änderungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform. |
| Soweit eine
dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand
des Vertrages insgesamt nicht. |
|
|